§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft


(1) Die Mitgliedschaft wird durch Aufnahme auf Grund eines schriftlichen Ansuchens (Beitrittserklärung) erworben. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Werden gegen die Mitgliedschaft binnen vier (4) bis sechs (6) Monate keine begründeten Einwände erhoben, gilt der Beitrittswerber als ordentliches Mitglied
(2) Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

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Nächster Stammtisch

20.06.2012

18:00 Uhr

 

Dorfheuriger Breitenlee

Breitenleer Str. 257

1220 Wien