§ 3 Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes
(1) Die Aufbringung der materiellen Mittel erfolgt durch:
a) Mitgliedsbeiträge, Spenden und sonstige Zuwendungen
b) Erträgnisse von Vereinsveranstaltungen und des Vereinsvermögens
(2) Die Mittel dienen zur Deckung der mit der Verfolgung des Vereinszweckes entstehenden Kosten.
(3) Der Vorstand setzt einen Mindestmitgliedsbeitrag fest, der vom Kassier eingehoben und verwaltet wird. Überwacht durch den Vorstand.